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   BFH, 28.05.1986 - I R 111/84   

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https://dejure.org/1986,10452
BFH, 28.05.1986 - I R 111/84 (https://dejure.org/1986,10452)
BFH, Entscheidung vom 28.05.1986 - I R 111/84 (https://dejure.org/1986,10452)
BFH, Entscheidung vom 28. Mai 1986 - I R 111/84 (https://dejure.org/1986,10452)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1986, 716
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 26.03.1985 - VIII R 225/83

    Einkommensteuer - Steuerbescheid - Eheleute - Bevollmächtigung - Zustellung

    Auszug aus BFH, 28.05.1986 - I R 111/84
    Die Bekanntgabe von Verwaltungsakten an den jeweils Betroffenen ist jedoch in der AO 1977 (§ 122 Abs. 1 Satz 1) ausdrücklich vorgeschrieben (zum zusammengefaßten Einkommensteuerbescheid zusammenveranlagter Ehegatten vgl. BFH-Urteil vom 26. März 1985 VIII R 225/83, BFHE 143, 491, BStBl II 1985, 603).
  • BFH, 22.10.1975 - I B 38/75

    Haftungsbescheid - Übergabe einer Ausfertigung - Zustellung an Ehegatten -

    Auszug aus BFH, 28.05.1986 - I R 111/84
    Die Übermittlung nur einer Urschrift einer zusammengefaßten Verfügung genügt nicht zur (wirksamen) Bekanntgabe nur einem der Betroffenen gegenüber (BFH-Beschluß vom 22. Oktober 1975 I B 38/75, BFHE 117, 205, BStBl II 1976, 136).
  • BFH, 28.07.1983 - IV R 235/80

    Eheleute - Vollmacht - Berichtigungsbescheid - Empfang

    Auszug aus BFH, 28.05.1986 - I R 111/84
    Bei Annahme einer Gesamtschuld - von der das FA offenbar ausging - hätte in Ermangelung einer gegenseitigen Bevollmächtigung der Ehegatten zur Empfangnahme der Festsetzung ebenfalls jedem Ehegatten die Festsetzung des Verspätungszuschlags in gesonderten Urkunden bekanntgegeben werden müssen (zur Bevollmächtigung vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28. Juli 1983 IV R 235/80, BFHE 139, 224, BStBl II 1984, 48), sofern überhaupt die Festsetzung von Verspätungszuschlägen in einer zusammengefaßten Verfügung zulässig ist.
  • FG Hessen, 19.05.1983 - VII 622/82
    Auszug aus BFH, 28.05.1986 - I R 111/84
    Für den Streitfall kann offenbleiben, ob Adressat einer Verfügung über die Festsetzung eines Verspätungszuschlags zur Einkommensteuer im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten jeweils der einzelne Ehegatte ist (so Urteil des FG Baden-Württemberg vom 24. November 1982 VII 529/78, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1983, 156, und Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 13. Juli 1983 1 K 59/83, EFG 1984, 3) oder ob dies die Ehegatten gemeinsam als Gesamtschuldner sind (so Urteil des Hessischen FG vom 19. Mai 1983 VII 622/82, EFG 1984, 3).
  • FG Baden-Württemberg, 24.11.1982 - VII 529/78
    Auszug aus BFH, 28.05.1986 - I R 111/84
    Für den Streitfall kann offenbleiben, ob Adressat einer Verfügung über die Festsetzung eines Verspätungszuschlags zur Einkommensteuer im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten jeweils der einzelne Ehegatte ist (so Urteil des FG Baden-Württemberg vom 24. November 1982 VII 529/78, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1983, 156, und Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 13. Juli 1983 1 K 59/83, EFG 1984, 3) oder ob dies die Ehegatten gemeinsam als Gesamtschuldner sind (so Urteil des Hessischen FG vom 19. Mai 1983 VII 622/82, EFG 1984, 3).
  • FG Rheinland-Pfalz, 13.07.1983 - 1 K 59/83
    Auszug aus BFH, 28.05.1986 - I R 111/84
    Für den Streitfall kann offenbleiben, ob Adressat einer Verfügung über die Festsetzung eines Verspätungszuschlags zur Einkommensteuer im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten jeweils der einzelne Ehegatte ist (so Urteil des FG Baden-Württemberg vom 24. November 1982 VII 529/78, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1983, 156, und Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 13. Juli 1983 1 K 59/83, EFG 1984, 3) oder ob dies die Ehegatten gemeinsam als Gesamtschuldner sind (so Urteil des Hessischen FG vom 19. Mai 1983 VII 622/82, EFG 1984, 3).
  • BFH, 19.05.1987 - VIII R 39/83

    Gesamtschuldner - Einkommensteuererklärung - Zusammenveranlagte Eheleute -

    Anders als in dem durch Urteil des BFH vom 28. Mai 1986 I R 111/84 (BFH/NV 1986, 716) entschiedenen Fall war die Übermittlung von zwei Urkunden nicht erforderlich, weil sich die Kläger durch die gemeinsam unterschriebene Steuererklärung für 1975 stillschweigend gegenseitig zur Empfangnahme des Einkommensteuerbescheids für 1975 (BFH-Urteil vom 13. August 1970 IV 48/65, BFHE 100, 171, BStBl II 1970, 839) und damit auch zur Empfangnahme eines im Zusammenhang mit dem Einkommensteuerbescheid für 1975 ergehenden Bescheids über die Festsetzung eines Verspätungszuschlags ermächtigt haben.
  • BFH, 27.05.1993 - VI R 57/90

    Steuerliche Behandlung von Bewirtungskosten (§ 12 EStG )

    Die am 30. Januar 1989 - Eingang beim FG am 31. Januar 1989 - und damit erst sechs Monate nach Einlegung des Rechtsbehelfs erhobene Klage der Klägerin ist deshalb als sog. Untätigkeitsklage i.S. von § 46 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) zu behandeln (vgl. dazu Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28. Mai 1986 I R 111/84, BFH/NV 1986, 716).
  • BFH, 04.08.1987 - VIII R 276/83

    Gemeinsame Veranlagung von Eheleuten zur Einkommensteuer - Voraussetzungen der

    Anders als in dem durch Urteil des BFH vom 28. Mai 1986 I R 111/84 (BFH/NV 1986, 716) entschiedenen Fall war die Übermittlung von zwei Urkunden nicht erforderlich, weil sich die Kläger durch die gemeinsam unterschriebene Steuererklärung für 1975 stillschweigend gegenseitig zur Empfangnahme des Einkommensteuerbescheids für 1975 (BFH-Urteil vom 13. August 1970 IV 48/65, BFHE 100, 171, BStBl II 1970, 839) und damit auch zur Empfangnahme eines im Zusammenhang mit dem Einkommensteuerbescheid für 1975 ergehenden Bescheids über die Festsetzung eines Verspätungszuschlags ermächtigt haben.
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